Derching beflügelt!
Der Ortsteil Derching liegt rund sechs Kilometer nördlich von der Stadt Friedberg in Bayern. Derching bietet mit einem eigenen Kindergarten, ein aktives Vereinsleben sowie interessante Betriebe ein breites Angebot für Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadt Friedberg ist eine altbayerische Herzogstadt am Lechrain und an der romantischen Straße. Die attraktive Stadt bietet ein abwechslungsreiches Kultur- und Sportprogramm gemeinsam mit ihren Ortsteilen. Unter www.friedberg.de gibt es weitere nützliche Informationen zur Stadt.
Auf der folgenden Seite sind die wichtigsten Informationen rund um den Ortsteil Derching zusammengefaßt. Wir hoffen, dass wir Ihnen hiermit einen hilfreichen Wegweiser zu den vielfältigen Angeboten der öffentlichen Einrichtungen und der Vereine des Ortsteils geben können. Sie haben Anmerkungen oder vermissen etwas? Ihre Meinung ist uns jederzeit willkommen! Gerne direkt per Kontaktformular oder E-Mail: info@friedberg-derching.de
„Derching ist wie eine zweite Heimat für mich.“
Die aktuellen Ausgaben vom INFOBRIEF aus der Stadt Wir sind Friedberg´DAHOAM in Derching finden Sie hier:
- DahoamNewsletterFriedberg unter folgenden Link (digital & analog!)
Interessante und aktuelle Artikel von Bürger/innen, Vereine, Pfarreien, Gewerbe, Parteien…
Sowie der aktuelle Diskussionsstand und umgesetzte Maßnahmenstand aus Ortsentwicklung und Dorfwettbewerb der Arbeitskreise. (z.b. OEK)
Senden Sie uns gerne Inhalte direkt zu bzw. machen Sie mit! Nehmen Sie bitte dazu Kontakt auf mit Rosemarie Krendlinger und Michael Sedlmeyr unter: Homepage | Social-Media
Den aktuellen Stand bezüglich Ortsentwicklung Derching finden Sie unter folgenden Link!
Den aktuellen Stand bezüglich Dorfwettbewerb Derching finden Sie unter folgenden Link!
Veranstaltungen
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Dies passiert, wenn der Eigentümer den Beitrag nur mit einer kleinen Personengruppe teilt oder er geändert hat, wer ihn sehen kann. Es kann auch sein, dass der Content inzwischen gelöscht wurde.DAHOAM
www.ihk.de
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Der 59-Jährige hat ein Kind massiv geschüttelt, ist die Überzeugung des Amtsgerichts. Entscheidend ist das Gutachten der Rechtsmedizin - dabei vor allem ein Befund.